Mo. - Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do. von 13:30 - 17:00 Uhr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
(§ 29 Abs. 2 StVO)

Hinweis auf benötigte Unterlagen

  • Streckenplan mit eingezeichneter
    Aufstellungsstrecke - gelb  
    Festzugsstrecke - rot
    Umleitungsstrecke - grün 
    Parkplätze (P) - blau
  •  Versicherungsbestätigung (beachte o.g. Mindestversicherungssummen)
  • Haftungserklärung

 

Nach dem Ausfüllen werden Sie zur Eingabe einer E-Mail-Adresse von der zuständigen Gemeinde gebeten - an diese geht dann ihr Antrag für die Stellungnahme und danach zu uns. 

 

Bitte Antrag mit Plan ca. 6 Wochen vorher einreichen!

Bürgerkonto Antragsteller:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im BayernID-Postfach zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt.

Organisationsbezogene Daten
Daten Veranstalter/Vertretungsberechtigter
Angaben zur Veranstaltung

Veranstaltungsteilnehmer / Fahrzeuge bei Umzügen, Ausfahrten / erwartete Besucherzahl (ca.-Angaben)


Zum Antrag auf Ausnahmegenehmigung wird erklärt dass:

  • die Ladefläche eben, tritt- und rutschfest ist.
  • für jeden Sitz- und Stehplatz eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herunterfallen des Platzinhabers besteht. – die Aufbauten sicher gestaltet und am Anhänger fest angebracht sind.
  • für jedes der eingesetzten Fahrzeuge eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, die die Haftung für Schäden abdeckt, die auf den Einsatz der Fahrzeuge zur Beförderung von Personen auf Ladeflächen zurückzuführen sind.
  • die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit, sowie bei den An- und Abfahrten mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden.
  • die Fahrzeuge auf den An- und Abfahrten für eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h nach § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gekennzeichnet sind.

Verkehrsregelnde Maßnahmen

Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung (muss spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden)

Es gelten folgende Mindestversicherungssummen:

 

 

bei Veranstaltungen mit Kraftwagen und gemischten Veranstaltungen *: (Festumzug, Bildersuchfahrt mit Pkw etc.)

 

€ 500.000 für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens € 150.000) € 100.000 für Sachschäden
€ 20.000 für Vermögensschäden

 

* bei motorsportlichen Veranstaltungen ist Zusatzversicherung notwendig! – ggf. erfragen

 

 

bei Radsportveranstaltungen: z.B. Volksradfahren, Radrennen

 

€ 250.000 für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens € 100.000) € 50.000 für Sachschäden
€ 5.000 für Vermögensschäden

 

 

bei Veranstaltungen mit Motorrädern und/oder Karts *:

 

€ 250.000 für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens € 150.000) € 50.000 für Sachschäden
€ 5.000 für Vermögensschäden

 

* bei motorsportlichen Veranstaltungen ist Zusatzversicherung notwendig! – ggf. erfragen

 

 

Ggf. Unfallversicherung für den einzelnen Zuschauer (bei Veranstaltungen mit Renncharakter)

 

€ 15.000 für den Todesfall
€ 30.000 für den Invaliditätsfall

 

Anlagen