Kriterien „Unterstützung Bürgerengagement“
Nach Vorprüfung durch das LAG-Management sind bei der genannten Einzelmaßnahme (EM) folgende Kriterien zu erfüllen, damit eine Unterstützung durch die LAG möglich ist:
1. Die EM darf nicht vor Bewilligung des Gesamtprojektes begonnen werden
2. Der folgende Antrag „Anfrage zu einer Einzelmaßnahme“ muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein
3. Bei der EM handelt es sich nicht um Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV (keine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens und keine Begünstigung von Unternehmen oder Produktionszweigen)
4. Bei der EM handelt es sich nicht um Ersatzbeschaffungen, Reparaturen und laufende Betriebsausgaben wie Telefongebühren, Mieten, Pachten, Betriebsmittel, Zinsen, Leasingkosten etc. (Ausnahme: Verpflegungskosten bei Einzelmaßnahmen lokaler Akteure)
5. Bei der EM handelt es sich nicht um kommunale Regiearbeiten/Bauhofleistungen
6. Bei der EM handelt es sich nicht um den Druck von Büchern, Karten, Broschüren etc., die kostenpflichtig vertrieben werden
7. Bei der EM handelt es sich nicht um den Erwerb von gebrauchter Technik oder gebrauchter Ausstattung
8. Die EM stärkt direkt das Bürgerengagement in der Region (bei der Einzelmaßnahme werden maßgeblich Ehrenamtliche bei der Umsetzung der Maßnahme beteiligt bzw. eingebunden)
9. Die EM dient einem oder mehreren Entwicklungszielen/Handlungszielen der LES
10. Die EM liegt im Gebiet der LAG
11. Bei der EM handelt es sich nicht um Festivitäten und Feierlichkeiten (HAUPTGRUND!)
12. Die EM ist konkret, zeitlich begrenzt (Abrechnung der Einzelmaßnahme 12 Monate nach Abschluss der Zielvereinbarung) und kostentechnisch fassbar
13. Die EM wird nicht von einer Kommune, einem Unternehmen oder einer Einzelperson beantragt
14. Mit der EM wird die maximale Anzahl von 3 Einzelmaßnahmen pro Akteur für den Zeitraum 2023 2027 nicht überschritten