(08261) 995-8192
Mo. - Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do. von 13:30 - 17:00 Uhr
waffen@lra.unterallgaeu.de

Antrag auf Erteilung eines
Kleinen Waffenscheines
zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis mit PTB-Zeichen


Hinweise
Ihre Daten / Antrag
Zusammenfassung

Hinweise:

 

Ein kleiner Waffenschein wird nur dann benötigt, wenn die Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signal waffe mit PTB-Zeichen in der Öffentlichkeit geführt werden soll. Ansonsten sind der Erwerb und Besitz sowie das Führen auf dem eigenen umfriedeten Besitztum (oder mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers/Besitzers) für geeignete Personen über 18 Jahren zulässig.

 

Mit dem kleinen Waffenschein ist keine automatische Erlaubnis zum Schießen verbunden (gilt streng genommen ebenfalls für Sylvester, da etwaig abgefeuerte Leuchteffekte grundsätzlich dazu geeignet sind, das eigene Grundstück zu verlassen). Ebenfalls dürfen diese Waffen nicht bei öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Volksfest, Fußballspiel, Umzug, Jahrmarkt etc. geführt wer den. Waffen oder Munition sind getrennt voneinander in einem festen, verschlossenen Behältnis (möglichst in einem Stahlblechbehältnis mit Stangen-/Schwenkriegelschloss) aufzubewahren.

Anmeldemöglichkeiten

Mit Mein Unternehmenskonto haben Sie als Unternehmen die Möglichkeit, digitale Verwaltungsleistungen von Behörden über einen bundesweit einheitlichen Zugang zu nutzen. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Mein Unternehmenskonto und im Video auf der Webseite von ELSTER.

Zustimmung elektronische Antwort *

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren in elektronischer Form in mein Postfach von Mein Unternehmenskonto zugestellt werden dürfen.

 

Ich stimme weiter zu, dass ich über meine E-Mail-Adresse informiert werden kann, sollte das Postfach nicht erreichbar ist.

Die BayernID (Bürgerkonto) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Einzelpersonen.

Nutzen Sie Ihre BürgerID mit Ihrem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder Ihrem ELSTER-Zertifikat, ersetzt dies die eigenhändige Unterschrift ("Digitale Unterschrift").

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der BayernID.

Zustimmung elektronische Antwort * 

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren in elektronischer Form in mein Postfach des Bürgerkontos BayernID zugestellt werden dürfen.

 

Ich stimme weiter zu, dass ich über meine E-Mail-Adresse informiert werden kann, sollte das Postfach nicht erreichbar ist.

 Admininfo: unteres ohne Postkorb

Sie können das Formular auch ohne Authentifiktaion nutzen.

Nach dem Ausfüllen wird Ihnen das Formular zum Download bereit gestellt. Dieses müssen Sie dann unterschreiben und anschliessend mit der Post an uns übersenden.

 

Wir weisen darauf hin, dass diese Methode erfahrungsgemäß zu längeren Wartezeiten führt.

PDF-Formular

Sie möchten das Formular einfach händisch ausfüllen?

Hier erhalten Sie die Druckversion als PDF-Version.

WICHTIG: Sie müssen das Formular ausdrucken, komplett ausfüllen und per Post an das Landratsamt schicken.

Antragsteller:
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.

Erklärung

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Landratsamt Unterallgäu

Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
✉ info(at)lra.unterallgaeu.de
☎ (08261) 995-0
 

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