(08261) 995-628 oder -638
integration@lra.unterallgaeu.de

Angaben zu möglichen Arbeitsge-
legenheiten für Geflüchtete
nach § 5 AsylbLG


Anmeldemöglichkeiten
Hinweise
Ihre Daten / Antrag
Antrag absenden

Bearbeitung:

 

Ansprechpartner: Frau Dolp, Sabine, Integration@, 

Tel:  628

Erreichbarkeiten: Di Vormittag vor 9 Uhr.

 

Ggf. Erweiterung des Formulars. 

 

 

Anmeldemöglichkeiten

Bürgerkonto (BayernID) 

Die BayernID (Bürgerkonto) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Sie registrieren Sich einmalig und können es für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Die hinterlegten Anträge und Formulare werden teilweise mit den Daten Ihrer BayernID befüllt.

 

Wenn Sie die BayernID mit Ihrem Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel nutzen, ersetzt dies die eigenhändige Unterschrift ("Digitale Unterschrift").

Eine Erklärungsvideo können Sie hier ansehen Link zum Video auf Button

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im BayernID-Postfach zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt.

Ohne Anmeldung 

Sollten Sie keine BayernID (Bürgerkonto) nutzen, können Sie auch ohne Login direkt das Formular ausfüllen.

WICHTIG: Sie können das Formular vollständig digital ausfüllen und müssen es am Ende nicht ausdrucken

PDF-Formular

Sie möchten das Formular einfach händisch ausfüllen?

Hier erhalten Sie die Druckversion als PDF-Version.

WICHTIG: Sie müssen das Formular komplett ausfüllen, ausdrucken, Unterschreiben und per Post an uns schicken. Bitte sehen Sie davon ab, uns das Formular per E-Mail zukommen zu lassen.

Allgemeine Hinweise:

 

  • Es wird kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung begründet

  • Der Arbeitgeber ist für ausreichend Arbeitsschutz (z.B. Arbeitsschutzkleidung) verantwortlich

  • Die AGH darf nichts Unzumutbares fordern. Die AGH soll eine sinnstiftende Tagestruktur bieten

  • Die AGH muss der Allgemeinheit dienen. AGH bei Privatfirmen ist daher nicht möglich.

  • Die AGH kann max. mit 0,80 EUR/Std. entschädigt werden. Die Entschädigung erfolgt durch den öffentlichen Träger der AsylbLG-Leistungen.

  • Es ist ein Stundennachweis zu führen, welcher einmal im Monat beim Landratsamt Unterallgäu, AsylbLG-Stelle, Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim einzureichen ist

  • Die Beendigung der AGH ist unverzüglich oben genannter Stelle mitzuteilen. Ebenso ist mitzuteilen, wenn sich der Betroffene weigert eine zumutbare AGH auszuüben.

  • Die AGH sollte keine Vollzeitbeschäftigung sein. Ein Umfang von bis zu 20 Std./Woche ist jedoch in jedem Fall zulässig.

  • Schulische Verpflichtungen, Deutschkurse oder die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt gehen einer AGH vor.

  • Personen in einer AGH sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein Unfall ist dem Landratsamt unverzüglich zu melden.
Wer bietet die Arbeitsgelegenheit an?

Beginn und Dauer der Arbeitsgelegenheit

Wo und bei wem hat sich die Person am ersten Arbeitstag zu melden?

Falls Sie schon Kontakt zu einer bestimmten Person (Flüchtling) haben - benennen Sie diese bitte:

Angaben zu Mobilität:

Mit Absenden des Formulars bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Landratsamt Unterallgäu

Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
✉ info(at)lra.unterallgaeu.de
☎ (08261) 995-0
 

Webseite | Impressum | Datenschutz | Kontakt | Barrierefreiheitserklärung
Facebook | Youtube | Instagram | WhatsApp