Mo. - Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do. von 13:30 - 17:00 Uhr

Anzeige für
gemeinnützliche Sammlungen gem.
§ 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Wichtiger Hinweis:

 

Die Gemeinnützigkeit der Sammlung ist durch die Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Befreiung von der Körperschaftssteuer) nachzuweisen. 

Bürgerkonto:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im BayernID-Postfach zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt.

Wer ist der Träger der Sammlung?
Wird mit der Durchführung ein Dritter beauftragt?

Angaben bei Durchführung durch Dritte:

Angaben über die Abfälle

Welche Abfälle sollen wie oft im Jahr gesammelt werden?