Mo. - Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do. von 13:30 - 17:00 Uhr

Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

(Altlasten, Altlastenverdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen)

Grundstücksbezogene Informationen über Altlasten und altlastenverdächtige Flächen gelten in der Regel als personenbezogene Daten und unterliegen damit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte können daher nur den Grundstückseigentümern und den von diesen bevollmächtigten Personen erteilt werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann der Antrag nur vom Verwalter für die komplette Anlage gestellt werden.

Falls Sie nicht der Grundstückeigentümer sind, müssen Sie vorab die Einverständniserklärung vom Grundstückseigentümer ausfüllen lassen und hier zum Antrag mit hochladen.

Bürgerkonto:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im BayernID-Postfach zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt.

Antragsteller
Kontaktdaten Unternehmen
Kontaktdaten
Art der Auskunft
Daten zum Grundstück
Eigentumsverhältnis des Grundstücks

Bitte reichen Sie uns einen aktuellen Grundbuchauszug ein, falls die letzte Eigentümerumschreibung vor weniger als einem Jahr erfolgt ist.

Grundstückseigentümer

Bitte reichen Sie uns eine Vollmacht des Grundstückseigentümers ein. Zusätzlich benötigen wir einen aktuellen Grundbuchauszug, falls die letzte Eigentümerumschreibung vor weniger als einem Jahr erfolgt ist. Ihr Antrag kann von uns sonst nicht bearbeitet werden.

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