Mo. - Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do. von 13:30 - 17:00 Uhr

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins

Voraussetzung/erforderliche Unterlagen je nach Antragsvariante

  • Bestätigung über gültige Jagdhaftpflichtversicherung (grundsätzlich)
  • Jagdschein/Falknerschein bei Verlängerung
  • Personalausweis, Prüfungszeugnis, aktuelles Passbild bei Erstantrag
  • Personalausweis/Pass, aktuelles Passbild, Verlustanzeige bei Ersatzausstellung
  • Feuerwaffenpass, sonst. Zuverlässigkeitsnachweis bei Wohnsitz außerhalb Deutschland
  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten (formloses unterzeichnetes Dokument)

Bürgerkonto:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im BayernID-Postfach zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt.

Ihre persönlichen Daten
Weitere Angaben zur Person

Wenn Sie einen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, müssen Sie folgende Dokumente hochladen:

Antrag
Erklärung über Jagd-/Pachtfläche
Jagdreviere

weitere Jagdreviere mit dem grünen "+" angeben

Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei:

Erstausstellung:

Verlängerung:

Ersatzausstellung:

Einverständnis bei Jugendlichen (Jugendjagdschein)

Hiermit erteilen die Eltern bzw. der/die Erziehungsberechtigte(n) oder der gesetzliche Vertreter sein/ihr Einverständnis zu diesem Antrag:

ggf. Vollmacht

Hiermit bevollmächtige ich Frau/Herrn

alle im Zusammenhang mit diesem Antrag erforderlichen Formalitäten beim Landratsamt Unterallgäu für mich einzuleiten und Dokumente entgegen zu nehmen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.

Erklärung des Antragstellers (gemäß §17 BJagdG):

Ich erkläre, dass keine bzw. folgende Tatbestände vorliegen, die zu einer Versagung des Jagscheines führen können (gem. § 17 BJagdG):