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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
vom Sonntagsfahrverbot
und Ferienfahrverbot für LKW

Hinweise

Um eine zeitgerechte Genehmigung erteilen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorlage des Antrages (mindestens 10 Arbeitstage).
Dauergenehmigungen sollten ca. 4 Wochen vor Ablauf zur Verlängerung bzw. bei Ersterteilung beantragt werden.

 

Beizufügende Unterlagen:

  • Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (Ablichtung). Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.
  • Nachweis des Auftraggebers über die Dringlichkeit des Transportes.

Hinweise:

Die nachstehenden Hinweise für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot (§ 30 Abs. 3 StVO) sind zu berücksichtigen.

 

Grundsätze:

Bei Prüfung der Anträge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ausnahmen sind auf dringende Fälle zu beschränken. Es können z. B. folgende Gründe maßgebend sein:

  1. Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln,
  2. termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen,
  3. Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen,
  4. Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- oder Genussmitteln und Getränken,
  5. Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reit- und Fahrturnieren (auch mit Anhänger),
  6. Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten,
  7. Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen,
  8. Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z. B. Requisiten, Musikinstrumente).

Ausnahmen können auch für einen kombinierten Verkehr Schiene/Straße (Verkehr vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger) erteilt werden.

Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gesichtspunkte allein rechtfertigen keine Ausnahme von den Vorschriften des § 30 Abs. 3 StVO. Der Antragsteller hat entsprechende Unterlagen beizubringen. Der Beförderungsweg ist vorzuschreiben, soweit das aus verkehrlichen Gründen geboten ist.

 

Mindestmotorleistung:

Ausnahmegenehmigungen dürfen nur an Kraftfahrzeuge erteilt werden, die eine Mindestmotorleistung von 4,4 kW (6 PS) je Tonne des zulässigen Gesamtgewichtes des Kraftfahrzeuges und der jeweiligen Anhängelast erreichen.

 

Geltungsbereich:

Die Ausnahmegenehmigung hat ihren Geltungsbereich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Bürgerkonto:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im BayernID-Postfach zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Antrag auf Ausnahmegenehmigung

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Anhänger / Auflieger

Angaben zum Transportfahrzeug

Anhänger / Auflieger

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Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von:

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