Mo. - Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do. von 13:30 - 17:00 Uhr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Gaststätten mit Alkoholausschank 
gem. § 2 des Gaststättengesetzes (GastG)

Hinweise

Wir empfehlen eine persönliche Vorsprache, bitte vereinbaren Sie hierfür unter den oben angegebenen Telefonnummern einen Termin. 

 

Für diesen Antrag benötigen Sie einen Termin mit der Lebensmittelüberwachung, bitte vereinbaren Sie diesen vorab unter der
Tel-Nr.: 0 82 61/9 95-80 01 und tragen Sie das Datum im Antrag ein.

 

Für den Antrag benötigen Sie evtl. folgenden Unterlagen und können/müssen diese hochladen oder beantragen und nachreichen:

  • Miet-/Pachtvertrag (von beiden Parteien unterschrieben)
  • die Baugenehmigung mit Plänen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bitte beantragen Sie diese Auskunft bei der zuständigen Wohnortgemeinde, diese wird direkt an das Landratsamt geschickt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bitte beantragen Sie diese Auskunft bei der zuständigen Wohnortgemeinde, diese wird direkt an das Landratsamt geschickt)
  • Auszug Handelsregister bzw. Vereinsregister 
  • Ausweis/Aufenthaltstitel
  • Lebensmittelrechtliche Unterweisung  (IHK-Nachweis); Ausnahmen sind beim Landratsamt Unterallgäu zu erfragen
  • Bescheinigung nach § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (Hygienenachweis, Gesundheitsamt)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

Weiterer Hinweis:
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer vorläufigen gaststättenrechtlichen Erlaubnis gem. § 11 Gaststättengesetz können beim Landratsamt Unterallgäu erfragt werden.

 

 

Bürgerkonto:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im BayernID-Postfach zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Antrag auf Gaststättenerlaubnis
Weitere Antragstellerangaben



Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden 

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Angaben Ehegatte/in/Lebenspartner/in
Ihre persönlichen Daten



Angaben über den Betrieb

Betriebsstätte




Eigentümer / Verpächter des Betriebsgrundstücks


Beschäftigte

Betriebsräume

Bitte beachten Sie Folgendes:

Erfolgt während des laufenden Antragsverfahrens eine Rücknahme Ihres Antrages auf Erteilung einer unbefristeten Gaststättenerlaubnis, so ist nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Kostengesetzes (KG) ein Zehntel bis drei Viertel der Gebühr zu erheben, die für die Erlaubniserteilung festgesetzt worden wäre.
Die Abrechnung erfolgt nach Verfahrensstand.