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zus. Do. von 13:30 - 17:00 Uhr

Antrag auf Vergabe der Bayerischen Ehrenamtskarte

Hinweis:

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden. 

 

 

Die Ehrenamtskarte in Blau können ehrenamtlich Tätige, Vereine und andere Organisationen beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen: 

  • mindestens 16 Jahre alt sein,
  • sich wöchentlich mindestens fünf Stunden (durchschnittlich)  bzw.
    250 Stunden/Jahr engagieren,
  • mindestens seit zwei Jahren aktiv in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden sein,
  • im Landkreis Unterallgäu wohnen
  • keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz von 3.000 EUR (§ 3 Nr. 26 EStG) hinausgeht.

 

Die Ehrenamtskarte in Gold können ehrenamtlich Tätige, Vereine und andere Organisationen beantragen. Voraussetzungen hierfür sind, die/der Ehrenamtliche ist

  • Inhaber/in des Ehrenzeichens des bayerischen Ministerpräsidenten,
  • Feuerwehrdienstleistende/r oder Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst, die/der das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für
    25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten hat.
  • Ehrenamtliche/r, die/der nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens
    5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig war.

Bürgerkonto Antragsteller:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im BayernID-Postfach zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt.

Ihre persönlichen Daten
Was möchten Sie beantragen?

Die Ehrenamtskarte in Blau können ehrenamtlich Tätige, Vereine und andere Organisationen beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen: 

  • mindestens 16 Jahre alt sein,
  • sich wöchentlich mindestens fünf Stunden (durchschnittlich)  bzw. 250 Stunden/Jahr engagieren,
  • mindestens seit zwei Jahren aktiv in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden sein,
  • im Landkreis Unterallgäu wohnen
  • keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz von 3.000 EUR (§ 3 Nr. 26 EStG) hinausgeht.

Die Ehrenamtskarte in Gold können ehrenamtlich Tätige, Vereine und andere Organisationen beantragen. Voraussetzungen hierfür sind, die/der Ehrenamtliche ist

  • Inhaber/in des Ehrenzeichens des bayerischen Ministerpräsidenten,
  • Feuerwehrdienstleistende/r oder Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst, die/der das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten hat.
  • Ehrenamtliche/r, die/der nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig war.

Antrag auf Vergabe der blauen Bayerischen Ehrenamtskarte

Antrag auf Vergabe der goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte

Angabe der Vereine / Organisationen in dem der/die Ehrenamtliche tätig ist
Zeitlicher Einsatz

Verantwortliche Kontaktperson:


Ihre Erklärung