Mo. - Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do. von 13:30 - 17:00 Uhr

Bohranzeige für die Errichtung eines Förder- und Schluckbrunnens zur thermischen Nutzung des Grundwassers nach § 49 WHG

Notwendige Unterlagen:

Für den Antrag auf eine Bohranzeige für die Errichtung eines Förder- und Schluckbrunnens zur thermischen Nutzung des Grundwassers nach § 49 WHG folgende Anlagen benötigt, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

  • Übersichtslageplan M 1 : 25.000 mit Kennzeichnung des Vorhabensstandortes 

  • Lageplan M 1 : 5.000 oder M 1 : 1.000 mit Eintragung der Brunnenstandorte

  • zeichnerische Darstellung des geplanten Brunnenausbaus

Bürgerkonto Antragsteller:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen. Steht mir eine neue Nachricht im BayernID-Postfach zur Verfügung, werde ich hierüber per E-Mail benachrichtigt.

Erstatter der Bohranzeige
Bauherr bzw. Grundstückeigentümer
Brunnenstandort

Liegt in einem geschützten Biotop, FFH-, Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet

Zweck der Grundwasserentnahme

Geplant ist die Errichtung eines Förderbrunnens und eines Schluckbrunnens zum Betrieb einer

Technische Beschreibung der Brunnen

Förderbrunnen

Schluckbrunnen

Anlagen Antragsteller

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an. Über die Schaltfläche „Durchsuchen“ können Sie Ihren Computer nach Ihen Unterlagen durchsuchen und auswählen.